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Schadengutachten und Bewertungen in Schwerin

Ingenieurbüro Fehlandt

Sie möchten Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen und benötigen ein professionelles Gutachten? Das Ingenieurbüro Fehlandt in Schwerin erstellt für Sie Schadengutachten, die Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswerte präzise ermitteln. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unabhängige Beratung.

Mit unserem Hauptsitz in Schwerin und einer Niederlassung in Perleberg betreuen wir Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg – auch in Rostock, Wismar, Parchim, Ludwigslust und Bad Doberan.

Ein Verkehrsunfall oder ein technischer Schaden am Fahrzeug stellt Betroffene vor viele Fragen: Welche Reparaturkosten entstehen? Ist eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll oder liegt ein Totalschaden vor? Wie hoch ist die Wertminderung? Genau hier setzt unsere Arbeit an. Als unabhängige Sachverständige erstellen wir für Sie ein fachlich fundiertes Schadengutachten, das als Basis für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung dient.

Schadengutachten als Grundlage für Ihre Ansprüche

Nach einem Unfall stehen Geschädigte oft vor einem Ungleichgewicht: Versicherungen verfügen über Experten, die Kosten und Werte bewerten. Damit Sie Ihre Ansprüche auf Augenhöhe vertreten können, benötigen Sie ein unabhängiges und gerichtsfestes Schadengutachten.

  • Reparaturkosten
    Wir ermitteln die tatsächlichen Kosten, die bei einer fachgerechten Reparatur entstehen. So lässt sich prüfen, ob ein Kostenvoranschlag realistisch ist und ob eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis möglich ist.
  • Wertminderung
    Auch nach einer vollständigen Reparatur kann ein Fahrzeug im Wiederverkaufswert gemindert sein. Wir berechnen die Wertminderung exakt und nachvollziehbar.
  • Wiederbeschaffungswert
    Sollte das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich reparierbar sein, ermitteln wir den Wert, den ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vor dem Schaden hatte.
  • Restwert
    Wir stellen den Wert fest, den das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch am Markt erzielen würde. Diese Information ist für die Regulierung durch die Versicherung unverzichtbar.

Vorgehensweise bei der Erstellung von Schadengutachten

Vorgehensweise bei der Erstellung von Schadengutachten

Unsere Arbeit folgt einem strukturierten Ablauf, der Präzision und Transparenz gewährleistet:

  1. Erfassung des Schadens
    Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt am Standort oder an einem von Ihnen gewählten Ort. Dabei dokumentieren wir sämtliche sichtbaren Schäden.
  2. Technische Analyse
    Auch verdeckte Schäden werden ermittelt. Hierzu setzen wir moderne Messtechnik und unser langjähriges Fachwissen ein.
  3. Fotodokumentation und Bewertung
    Alle Befunde werden bildlich dokumentiert und mit technischen Daten ergänzt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bewertung der Reparaturkosten, Wertminderung und Wieder­beschaffungs­werte.
  4. Gutachtenerstellung
    Sie erhalten ein verständlich formuliertes, strukturiertes und gerichtsfestes Schadengutachten, das Sie unmittelbar für Ihre Ansprüche nutzen können.

Region und Einzugsbereich – Schadengutachten auch „in der Nähe“

Unser Ingenieurbüro ist in Schwerin ansässig und betreibt eine Niederlassung in Perleberg. Darüber hinaus erstellen wir Schadengutachten im gesamten Umland, darunter Rostock, Wismar, Parchim, Ludwigslust und Bad Doberan.

Durch unsere mobilen Einsätze sind wir in der Lage, Gutachten direkt „in der Nähe“ des Schadenortes zu erstellen. Dies beschleunigt die Beweissicherung und spart Zeit. So müssen Sie nicht zwingend in Schwerin vorstellig werden – wir kommen zu Ihnen.

Kosten für ein Schadengutachten

Die Kosten für ein Schadengutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab: dem Umfang der Schäden, dem Fahrzeugtyp und dem notwendigen Analyseaufwand. Einheitliche Pauschalen sind hier nicht sinnvoll.

Wir beraten Sie individuell und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Transparenz ist uns besonders wichtig: Sie erhalten eine klare Übersicht über den Leistungsumfang und die anfallenden Kosten.

Vorteile des Ingenieurbüros Fehlandt bei Schadengutachten

  • Unabhängiger als TÜV & DEKRA
    Wir arbeiten als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger neutral und ohne wirtschaftliche Interessen. Das stellt sicher, dass Ihr Gutachten objektiv und gerichtsfest ist.
  • Motorradprüfungen mit Alleinstellungsmerkmal
    Neben klassischen Schadengutachten bieten wir auch Motorradprüfungen mit Rahmenvermessung und mobilem Leistungsprüfstand an – einzigartig in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Spezialgutachten für Schienenfahrzeuge
    Bei Kollisionen oder Entgleisungen erstellen wir Gutachten, die andere Prüfstellen nicht anbieten. Auch hier profitieren Sie von unserer unabhängigen Expertise.
  • Persönlich. Sorgfältig. Gerichtsfest.
    Mit über 20 Jahren Erfahrung und drei Generationen Sachverstand stehen wir für höchste Genauigkeit, juristisch belastbare Dokumentation und verständlich aufbereitete Gutachten.

Schadengutachten – Ihr nächster Schritt

Wenn Sie nach einem Unfall oder Schaden Ihre Ansprüche zuverlässig durchsetzen möchten, sind wir Ihr kompetenter Partner. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswerte mit höchster Genauigkeit.

Ingenieurbüro Fehlandt
Werkstraße 212
19061 Schwerin

Telefon: 0385 / 200 95 616
Mobil: 0151 / 40 65 67 36
E-Mail: info@ibf-schadenanalyse.de

Niederlassung Perleberg
Schuhstraße 15
19348 Perleberg

Telefon: 03876 / 59 67 004

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch und sichern Sie sich die Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung Ihrer Ansprüche.

Häufige Fragen zu Schadengutachten

Wann benötige ich ein Schadengutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Ansprüche nach einem Unfall oder Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen möchten. Es dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswerte.
Reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?
Ein Kostenvoranschlag bildet nur Reparaturkosten ab. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert – entscheidende Faktoren für eine faire Regulierung.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten tragen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Dauer hängt vom Schadensumfang ab. In vielen Fällen erhalten Sie das Gutachten innerhalb weniger Tage.
Führen Sie Gutachten auch außerhalb von Schwerin durch?
Ja. Wir sind auch in Perleberg, Rostock, Wismar, Parchim, Ludwigslust und Bad Doberan sowie „in der Nähe“ des jeweiligen Schadenortes tätig.